Die Laufzeit einer Reihe von Grundsatzvereinbarungen der Wissenschaftsförderung durch den Staat neigt sich dem Ende zu. EDECY informiert unter Bezugnahme auf das Gutachten der EFI über anstehende Veränderungen und Fördermöglichkeiten ab 2021.
Mit dem Auslaufen dreier Grundsatzvereinbarungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beginnt eine neue Etappe der Wissenschaftspolitik in Deutschland. Neben dem „dritten Hochschulpakt für Forschung und Innovation“ (PFI III) verlieren auch der „Hochschulpakt 2020“ und der „Qualitätspakt Lehre“ ihre Gültigkeit – Nachfolgevereinbarungen wurden aber schon beschlossen. Unter Bezugnahme auf das Gutachten 2020 der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) informiert EDECY Sie über anstehende Veränderungen und Fördermöglichkeit für Hochschulen und Unternehmen – besonders Kooperationsprojekte und Transferinitiativen werden ab 2021 in den Fokus rücken.
(1) Vierter Pakt für Forschung und Innovation (PFI IV)
Der PFI IV richtet sich an außeruniversitäre Wissenschaftsorganisationen und bietet ihnen mit einer Laufzeit von 10 Jahren ein hohes Maß an Planungssicherheit. Darüber hinaus können sich die Forschungseinrichtungen auf eine jährliche Erhöhung der Finanzierung durch Bund und Länder um 3% Prozent einstellen. In seinen 5 Zielen orientiert sich der Pakt an bisherigen Schwerpunkten, wobei er einen Fokus auf die Ausweitung des Wissens- und Technologietransfers legt:
1. Dynamische Entwicklung fördern
2. Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft stärken
3. Vernetzung vertiefen
4. Die besten Köpfe gewinnen und halten
5. Infrastruktur für die Forschung stärken
Die Expertenkommission Forschung und Innovation befürwortet diese Schwerpunktsetzung und sieht ebenfalls das größte Innovationspotenzial in einer zunehmenden Vernetzung von Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen. Die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Ziele werden am 17. April 2020 bei der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz unter Leitung von Bundesministerin Anja Karliczek besprochen. Bereits jetzt gibt es eine Reihe von regionalen, nationalen sowie europäischen Initiativen und Förderprogrammen, die Forschungskooperationen und Netzwerkbildungen unterstützen.
→ Zukunftscluster-Initiative: Im Rahmen der Initiative Clusters4Future wird die regionale Kooperationen zwischen Akteuren aus Wissenschaft (Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen), Wirtschaft (Unternehmen und Beratungsfirmen) und Gesellschaft (Vereine und Verbände) gefördert. Gemeinsam wird an interdisziplinären Zukunftsthemen gearbeitet, die das Potenzial haben, gesellschaftliches Zusammenleben zu verändern:
„Mit den Zukunftsclustern entsteht eine neue Generation regionaler Innovationsnetzwerke. Sie alle verbindet eine visionäre Idee und der Mut zum Risiko. (…) Damit unterstützt die Zukunftscluster-Initiative die in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung formulierten Ziele zur Stärkung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers und leistet einen Beitrag zu den vorgesehenen konkreten Missionen, damit technologische und soziale Innovationen schneller im Alltag der Menschen ankommen.“
Informieren Sie sich online zu aktuellen Netzwerkbeispielen und den Richtlinien zur Förderung von regionalen Innovationsnetzwerken: „Zukunftscluster-Initiative“.
→ Interreg: Interreg ist eine Programmreihe der Europäischen Union, mit dem Ziel regionale und lokale Akteuren bei der Planung und Umsetzung strukturpolitischer Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu unterstützen. Eine Projektfamilie befasst sich speziell mit der Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie mit dem Konzept der Entrepreneurial University, in dem Universitäten neben ihrer Funktion als Bildungs- und Forschungsinstitution auch Aufgaben als Transferstelle für die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft übernehmen. Erfahren Sie mehr in dem EDECY Artikel zu den Forschungsprogrammen von Interreg.
→ Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Das ZIM ist Teil des Rahmenprogramms Von der Idee zum Markterfolg des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und unterstützt mittelständische Unternehmen bei der marktnahen Realisierung innovativer Ideen. Auch hier wird vom BMWi ein Fokus auf die Förderung von Kooperationsprojekten gelegt, bei denen mindestens zwei Unternehmen oder ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung beteiligt sind. Ab einer Anzahl von 6 Unternehmen oder Forschungseinrichtungen (auch Verbände oder weitere Einrichtungen sind möglich) greift das Förderprogramm für Netzwerkprojekte. Für beide Kooperationsformen veröffentlichte das BMWi vor Kurzem aktualisierte Förderrichtlinien, eine Antragstellung wird auf dieser Grundlage „bald“ wieder möglich sein.
→ EDECY: In eigener Sache: Die Förderung von Kooperationsprojekten und regionaler Vernetzung ist zu befürworten, löst aber im Falle der Kooperationsprojekte nicht das Problem, einen geeigneten Kooperationspartner erst einmal überhaupt zu finden und schränkt die Auswahl im Falle der regionalen Netzwerke sogar drastisch ein. Um besonders die fachliche Eignung sicherzustellen sicherzustellen, vernetzt die Forschungsplattform von EDECY Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen eines intelligenten Matching-Verfahrens und stärkt dadurch die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gleichermaßen.
(2) Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Ziel: Im Sommer vergangenen Jahres verabschiedet, zielt der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken auf eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen und die langfristige Ausbildung von akademischen Fachkräften für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Dabei geht es sowohl um die exzellente Ausbildung deutscher Studierenden als auch um „die Anziehungskraft des deutschen Hochschulsektors auf zukünftige Fachkräfte aus aller Welt“. Während der Hochschulpakt primär auf eine Ausweitung der Kapazitäten für zusätzliche Studienanfänger ausgerichtet ist, steht bei dem Zukunftsvertrag eine qualitative Verbesserung der Hochschullehre im Fokus. Dies zeigt sich auch an den Kriterien für die staatliche Finanzierung. Während sie beim Hochschulpakt auf Grundlage der Studienanfängerzahlen berechnet wird, ergibt sie sich im Zukunftsvertrag auch aus der Anzahl der Studierenden, die innerhalb der Regelstudienzeit (max. + 2 Semester) ihr Studium erfolgreich abschließen.
Finanzierung: Finanziert wird die Hochschulförderung zu gleichen Teilen aus Geldern des Bundes und der Länder. Im Zeitraum 2021 bis 2023 stellt der Bund hierfür jährlich 1,88 Milliarden Euro bereit – ab 2024 wird sich dieser Betrag auf 2,05 Milliarden erhöhen. Die Landesregierungen haben sich in dem Vertrag verpflichtet, zusätzliche Mittel in derselben Höhe wie die erhaltenen Bundesmittel bereitzustellen. Wird dieser Vereinbarung nicht nachgekommen, verfällt Ihr Anspruch auf Gelder des Bundes – ein direkter Sanktionsmechanismus, der von der Expertenkommission ausdrücklich befürwortet wird. Kritisiert wird hingegen der Fokus auf die Schaffung dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse. Demnach sei Sicherheit für wissenschaftliches Personal zwar wichtig, die „Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau [sollten aber] in der Regel mit Qualifizierungszielen verbunden sein.“
Programmpauschale: Führen Hochschulen Drittmittelprojekte durch, sind in der Regel nur Personalausgaben und während der Projektlaufzeit anfallende Sachkosten durch die Gelder des Forschungspakts und des Zukunftsvertrags förderfähig – zusätzlich anfallende indirekte Kosten müssen Hochschulen aus Eigenmitteln decken. Als Reaktion wurden 2007 Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekte eingeführt, welche für Hochschulen einen Zuschlag von 20% auf die zusätzlichen Kosten vorsehen. In einer Evaluation der Förderinstrumente DFG-Programm- und BMBF-Projektpauschale wurde die Programmpauschale in ihrer Sinnhaftigkeit bestätigt und ein weiterer Ausbau als wünschenswert erachtet. Informieren Sie sich über die genauen Verwendungsrichtlinien der Programmpauschale sowie weiterer DFG-Förderungen in den Allgemeine Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Das Antragsdokument für die Programmpauschale finden Sie hier.
(3) Vereinbarung „Innovation in der Hochschule“
Was ist eine „Innovative Hochschule“? – Zum einen natürlich eine Hochschule, die ihre Aufgabe als Institution der Bildung, der Lehre und der Forschung exzellent wahrnimmt. Zum anderen aber, so die Vereinbarung Innovation in der Hochschule, kann eine Hochschule gerade dann ihr innovatives Potenzial entfalten, wenn sie durch die Kooperation mit weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft den gesamtgesellschaftlichen Wissenstransfer unterstützt und ihre Forschungsinhalte praktisch erprobt. Zu diesem Zweck soll der strukturierte Dialog gefördert, Netzwerk-Treffen organisiert und gemeinsame Projekte durchgeführt werden. Die Förderung richtet sich dabei hauptsächlich an Hochschulen, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen.
Trägerinstitution zur Hochschulförderung: Um eine passgenaue Förderung dieser Hochschulen mit einem Transfer-Ansatz zu gewährleisten, wurde die Toepfer Stiftung GmbH auf Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens als Trägerinstitution für die Umsetzung der Vereinbarung ausgewählt. Sie soll durch entsprechende Förderformate Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen setzen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen und den Austausch sowie die Vernetzung relevanter Akteure zu unterstützen. Eine Reihe spannender Transferprojekte ist bereits aus der Initiative hervorgegangen:
→ Das Co-Creation Lab / Die Fabrik der Zukunft ist ein gemeinsames Projekte der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW) und des Fraunhofer-Instituts für Photonische Mikrosysteme (IPMS). Im Mittelpunkt des Projekts steht die Untersuchung eines One-Stop-Shop-Ansatz für Innovationen in der Fertigung und die Frage, wie intelligente Werkstücke und Maschinen den Fertigungsprozess steuern, miteinander kommunizieren und sich eigenständig durch die Produktion bewegen können. Co-Creation-Workshops und Führungen können online gebucht werden.
→ Das Businesscluster für Verwertungsplanung ist eine Initiative der Hochschule Mittweida, die Unternehmen den Zugang zu aktuellen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, Patentwesen und Know-How aus den sächsischen Hochschulen eröffnen möchte. Dadurch sollen die Unternehmen Ihre Innovationsfähigkeit steigern und Hochschulen an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse teilhaben.
→ Marktplatz der Ideen ist ein Projekt der Hochschule Zittau/Görlitz, das den Transfer von neuem Wissen und innovativen Ideen zu Unternehmen und engagierten gesellschaftlichen Akteuren unterstützt. So werden neue Veranstaltungsformate für den Wissens- und Technologietransfer ausgetestet und Partnernetzwerke für die Realisierung vielversprechender Geschäftsideen geschaffen.
Vielleicht konnten diese Projekte Sie zu eigenen Transferideen inspirieren – der Auswahlprozess für den zweiten von zwei 5-jährigen Förderzeiträumen beginnt Anfang 2021.
Insgesamt werden bis 2027 hauptsächlich durch den Bund 550 Millionen Euro bereitgestellt. Erfahren Sie auf der Website des BMBF was Sie bei dem anlaufenden Auswahlprozess beachten müssen. Also Forschungseinrichtung oder Hochschule können Sie außerdem von dem kürzlich beschlossenen Forschungszulagengesetz profitieren, das eine steuerliche Absetzung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben ermöglicht. Das Gesetz richtet sich dabei zwar erstmal an Unternehmen, gibt diesen aber die Möglichkeit durch Aufträge an Dritte ihre Entwicklungsanstrengungen zu externalisieren und so Hochschulen mit einzubeziehen.