Junge Gründer haben in Deutschland die Qual der Wahl. Ihnen steht eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung, doch die Orientierung fällt häufig schwer. EDECY hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Der Weg von der innovativen Idee über die praktische Umsetzung zum finalen Markterfolg ist kein leichter, visionäres Denken reicht nicht immer aus. Deshalb greift das BMWi jungen Unternehmen und Gründern mit diesen vier Programmen unter die Arme:

EXIST-Programm

Entsteht an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung im Rahmen eines Forschungsprojekts eine innovative Gründungsidee, greift das EXIST-Förderprrogramm. Es setzt sich aus drei Modulen zusammen.

  • Im Modul der EXIST-Gründungskultur werden ganzheitliche Strategien von Hochschulen unterstützt, die das unternehmerische Denken von Studierenden fördern. Ziel ist eine lebendige und nachhaltige Gründungskultur an öffentlichen und privaten Hochschulen, in der sich der Unternehmergeist von jungen Menschen frei entfalten kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EXIST-Gründungskultur.
  • Daran schließt ein EXIST-Gründerstipendium an, das Studenten, Absolventen und Wissenschaftlern die Realisierung einer Gründungsidee ermöglicht. Gründer können sich auf monatliche Fördergelder (max. Laufzeit 1 Jahr) für den Lebensunterhalt in Höhe von 1.000€ (Studenten), 2.500€ (Absolvent) oder 3.000€ (Wissenschaftler) sowie einmalige Sachkosten (30.000€) bewerben. Bei der Bewerbung kommt es vor allen Dingen darauf an, dass es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen. Die aktuellen Förderrichtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des EXIST-Gründerstipendiums.
  • Schließlich unterstützt das Modul EXIST-Forschungstransfer herausragende forschungsbasierte Gründervorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen. In Phase I können Personal- und Sachkostenausgaben finanziert werden. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen für Verbrauchsmaterialien, Investitionsgüter oder auch studentische Hilfskräfte. Insgesamt sind Kosten in Höhe von maximal 250.000 Euro förderfähig, wobei der Förderzeitraum auf maximal 18 Monate begrenzt ist (Ausnahmen möglich). In der Förderphase II wird die Finanzierung weiterer Entwicklungsarbeiten und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen unterstützt. Das Fördervolumen bemisst sich hier auf maximal 180.000 Euro unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen eigene Mittel im Verhältnis 1:3 zur Verfügung stellt (max. 60.000 Euro). Die aktuellen Förderrichtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des EXIST-Forschungstransfers.

Einen Rückblick auf erfolgreiche Förderungen, die Geschichte von EXIST und eine Zusammenfassung der Förderprogramme bietet der im EXIST Bericht 2018.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Was ist INVEST?

Im Rahmen des INVEST-Förderprogramms werden sowohl private Investoren als auch junge GründerInnen bei ihrer Kooperation unterstützt, indem Wagniskapital anteilig durch die Bundesregierung erstattet wird. Dadurch tragen die Investoren die Risiken einer Beteiligung nicht mehr allein, was auch jungen Unternehmern durch häufigere Investitionen zu Gute kommt.

Wie wird gefördert?

Durch INVEST werden 20% der Investitionssumme des Wagniskapitalgebers steuerfrei übernommen. Dabei kann die Fördersumme zwischen 10.000 und 500.000 Euro betragen. So hat das INVEST Programm seit 2013 bereits über 513 Millionen Euro Wagniskapital mobilisiert. Für Investoren bietet sich nach 10 Jahren des Haltens von Anteilen außerdem die Möglichkeit, die Steuern auf Gewinne des Investments erstattet zu bekommen (Exitzuschuss).

Was sind die Voraussetzungen?

Die Hauptvoraussetzung für Gründer und Ihre Start-ups besteht darin, zu belegen, dass sie eine innovative Geschäftsidee verfolgen. Dies kann durch die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche, den Besitz eines Patentes, den Erhalt andere öffentlicher Förderungen oder ein Kurzgutachten von einem unabhängigen Gutachter nachgewiesen werden. Außerdem darf das Unternehmen nicht älter als 7 Jahre sein und keinen Umsatz von über 10 Millionen Euro oder mehr als 50 Mitarbeiter haben.

Die Förderrichtlinien sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren des INVEST-Förderprogramms finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

HTGF – High-Tech Gründungsfonds

Was ist der HTGF und wer wird gefördert?

Der HTGF unterstützt speziell technologieorientierte Gründungen, da diese in der Regel sehr viel komplexer und kapitalintensiver als normale Gründungen sind. Seit 2005 investiert der High-Tech Gründerfonds daher Risikokapital in Hightech Start-ups, um Investitionslücken zu schließen. Inzwischen kann der Fonds auf über 570 Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 900 Millionen Euro zurückblicken.

Wieviel wird gefördert?

Die Finanzierung durch den HTGF wird flexibel auf jedes Start-up ausgerichtet und läuft entweder über einen Wandeldarlehen oder den Kauf von Unternehmensanteilen. Darüber hinaus unterstützt der Fonds aber auch mit Know-How und einem Team aus Experten, Managern und erfolgreichen Gründern. Außerdem werden durch ein Netzwerk mit der deutschen Wirtschaft Kooperationen, Aufträge und Finanzierungen vermittelt.

Weitere Informationen, ein anschauliches Erklärvideo sowie eine Partner-Suchfunktion gibt es auf der Website des HTGFs.

Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen

Der „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein Wettbewerb des BMWi, bei dem sich junge Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee im Feld der Informations- und Kommunikationstechnologie bewerben können.

Wie nehme ich teil?

Alles was es braucht, ist die Zusendung einer Ideenskizze bis zum 31.03.2020, in dem Ideen, Erfahrungen und Kompetenzen des Teams vorgestellt werden. Auch der Nachweis von existierenden Vernetzungen mit potenziellen Kunden oder Partnern kann helfen!

Wie wird gefördert?

Als Auszeichnung winkt eine Förderung in Höhe von bis zu 32.000 Euro pro Gründungsidee (bis zu 6 Gründungsideen pro Bewerbungsrunde). Neben den Preisgeldern erhalten auch bis zu 15 weitere Teilnehmer Fördergelder in Höhe von 7.000 Euro. Außerdem werden deutschlandweite Seminare, Workshops und individuelle Coachings angeboten, die wichtige Lernimpulse bringen.

Welche Gründungsideen sich im vergangenen Jahr durchsetzten, erfahren Sie auf der Website des BMWi. Der digitale Flyer bietet alle weiteren Informationen für die Teilnahme an der nächsten Wettbewerbsrunde.

Insgesamt bietet sich jungen Gründern und Unternehmern also eine breites Angebot zur Auswahl einer geeigneten Förderung. Darüber hinaus sind im Förderlotsen Gründungsförderung noch weitere Hilfsinstrumente der Bundesregierung für Startups gelistet. Da diese Masse an Informationen beim besten Willen auch etwas erschlagend sein kann, lohnt es sich die Gründungsplattform zu nutzen. Dort werden unter Angabe von geografischen Daten, finanziellen Vorstellungen und weiteren Daten, geeignete Förderprogramme angezeigt. Einfach mal ausprobieren! Im Jahr 2020 solle auch explizit nicht-technologische Gründungsideen unterstützt werde. Dazu startete das BMWi bereits Ende 2019 das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen. Ziel ist es, digitale Pioniere bei der Entwicklung von innovativen Apps, internetbasierten Formen der Kundensprache, digitalen Plattformen und weiteren innovativen Geschäftsmodellen mit 25 Millionen zu unterstützen. Im 2. Quartal 2020 verschiebt sich dann der Fokus auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen, worauf es im 3. Quartal besonders um soziale Innovationen mit einem „Social Impact“ gehen soll.

Sie haben mit Ihrem Unternehmen bereits Fuß gefasst und suchen nun nach marktnäheren Fördermöglichkeiten für kleine Unternehmen und den Mittelstand? Dann verschaffen Sie sich in unserem Leitartikel zu den Förderprogrammen des BMWi einen Überblick und finden Sie Ihre geeignete Programmfamilie.